Erwägungsgrund 6 32008R1252
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 vom 12. Dezember 2008 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2006/88/EG des Rates hinsichtlich der Bedingungen und Bescheinigungsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Einfuhr in die Gemeinschaft von Tieren in Aquakultur und Aquakulturerzeugnissen sowie zur Festlegung einer Liste von Überträgerarten werden die Entscheidungen 2003/858/EG und 2006/656/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.