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Um das Substitutionsrisiko bei Ausfuhranmeldungen, die von einer Binnenzollstelle innerhalb eines Mitgliedstaats angenommen wurden, auszuschließen, sollte die Zollstelle am Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ein Minimum an „Substitutionskontrollen“ durchführen. Je nach dem, an welchem Ort diese Substitutionskontrollen stattfinden, sollten sie als vereinfachte Kontrollen erfolgen.
Soweit eine Ausfuhranmeldung von einer Ausfuhrzollstelle, bei der es sich nicht um die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle handelt, der das…
Um zu entscheiden, ob Substitutionskontrollen oder besondere Substitutionskontrollen erforderlich sind, sollte die Ausgangszollstelle aktiv prüfen, dass…
Um sicherzustellen, dass die Ausgangszollstellen oder die Zollstellen, denen das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, einheitlich vorgehen, und damit als…
Die Zahl der von den Ausgangszollstellen durchzuführenden Substitutionskontrollen und besonderen Substitutionskontrollen sollte zur Zahl der pro Jahr…
Die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle, der das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, entscheidet auf der Grundlage der Risikoanalyse gemäß Artikel 11, ob die…
In Ausnahmefällen und gemäß Kriterien, die von der Kommission festgelegt werden, kann eine Vollzugsbehörde gestatten, dass die Einfuhr in die Gemeinschaft oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.