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Die Methode für die Festsetzung der bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen anzuwendenden Zinssätze entspricht der Methode für die Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze. Die Methode für die Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze ist überarbeitet worden. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission über den bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen anzuwendenden Zinssatz müssen daher entsprechend geändert werden.
Soweit per Entscheidung nicht anders bestimmt, entspricht der Zinssatz, der bei der Rückforderung einer unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährten…
Der Zinssatz wird bis zur Rückzahlung der Beihilfe nach der Zinseszinsformel berechnet. Für die im Vorjahr aufgelaufenen Zinsen sind in jedem folgenden Jahr…
In dieser Verordnung sind Form, Inhalt und andere Einzelheiten der Anmeldungen und Jahresberichte gemäß Verordnung (EU) 2015/1589 genau festgelegt. Sie enthält…
Angesichts des Ziels, die vor der rechtswidrig gewährten Beihilfe bestehende Situation wiederherzustellen und entsprechend der gängigen Finanzpraxis sollte der…
Unrechtmäßig gezahlte Beträge werden zuzüglich Zinsen von den betreffenden Begünstigten zurückgefordert. Die Regeln von Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr.…
Stellt sich heraus, dass die Zahlung zur Finanzierung eines Projektes zu Unrecht erfolgt ist, so zieht die Kommission die den Begünstigten gezahlten Beträge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.