Erwägungsgrund 10 32004R0794
Die Rückforderung einer Beihilfe dient dazu, die vor der rechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfe bestehende Situation wiederherzustellen. Um für Gleichbehandlung zu sorgen, ist der Vorteil unabhängig von dem Ergebnis gegebenenfalls anschließend von dem Unternehmen getroffener Geschäftsentscheidungen objektiv von dem Zeitpunkt an zu bemessen, ab dem die Beihilfe dem begünstigten Unternehmen zur Verfügung stand.