Erwägungsgrund 2 32008R0517
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von Fangnetzen enthält technische Vorschriften für die Verwendung von Messgeräten zur Bestimmung der Maschenöffnung und der Garnstärke von Fangnetzen. Allerdings war die Verwendung dieser Messgeräte durch die Fischerei-Kontrollbeamten in einigen Fällen Anlass zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Kontrollbeamten und Fischern über die Messmethoden und die Ergebnisse der Messung der Maschen, je nachdem wie diese Geräte verwendet wurden.