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1. Der Kontrollbeamte a) wählt die geeignete Größe der Zunge für die zu messenden Maschen aus; b) vergewissert sich, dass die Zungen sauber sind; c) prüft, ob das Messgerät im Selbsttest zufrieden stellende Werte erbringt; d) wählt die Messkraft wie folgt aus: i) aktives Fanggerät: — 20 N für Maschengrößen < 35 mm, — 50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm, — 125 für Maschengrößen ≥ 55 mm; · ii) passives Fanggerät: — 10 N für alle Maschengrößen; · · e) prüft die Einstellung der Zungenart. Die Standardeinstellung ist „Normal“. Werden kleinere oder größere Zungen verwendet, so stellt der Kontrollbeamte die entsprechende Zungenart im Menü ein. · 2. Wenn die unter Nummer 1 beschriebenen Schritte erfolgt sind, ist das Messgerät einsatzbereit.
entsprechend Anhang VI vorbereitet;
„Maschenmessgerät“: Gerät mit zwei Zungen zum Messen der Maschen, das auf die Maschen automatisch eine Längsbeanspruchung von 5 bis 180 Newton (N) mit einer…
die geeichten Prüfgewichte an die feste Zunge gehängt werden, wie in Anhang V Abbildung 2 dargestellt.
Der Kontrollbeamte wählt eine Reihe von 20 aufeinander folgenden Maschen aus, und zwar in folgender Richtung:
Bei der Messung der Maschen a) führt der Kontrollbeamte die Zungen in die Maschenöffnung ein, und zwar die feste Zunge des Maschenmessgeräts bis zum Knoten, wie…
Im Zusammenhang mit dem Kontrollverfahren ist es erforderlich, die Art der Messgeräte und ihre Verwendung, die Auswahl der zu messenden Maschen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.