Erwägungsgrund 5 32008R0536
Gemäß Regel 1 Absatz 4 Buchstabe a der Anlage 4 des AFS-Übereinkommens verabschiedete der Ausschuss der IMO für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee, nachstehend „MEPC“ genannt) am 11. Oktober 2002 mit der Entschließung MEPC.102(48) Richtlinien für Besichtigungen und Zeugnisse für Bewuchsschutzsysteme von Schiffen.