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Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, damit Schiffe unter der Flagge eines Drittstaats nachweisen können, dass sie Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 782/2003 einhalten; darüber hinaus muss die Hafenstaatkontrolle gewährleistet werden.
es Grund für die Annahme gibt, dass das Schiff die Flagge gewechselt hat, um die Einhaltung der Anforderungen des § 137 Absatz 1 zu umgehen, oder
Zweck dieser Verordnung ist — die Festlegung von Maßnahmen, die Schiffen unter der Flagge eines Drittstaats, die einen Hafen oder eine Offshore-Plattform eines…
Als Hafenbehörden müssen die Mitgliedstaaten die Sicherheit und die Verhütung von Verschmutzung in den Gewässern der Gemeinschaft dadurch verbessern, dass…
Die Gemeinschaftsvorschriften über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittlands zu den Häfen der Gemeinschaft sollten so geändert…
Es obliegt den Flaggen- und den Hafenstaaten, sicherzustellen, dass die Schiffe den einheitlichen internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei einer Überprüfung eines Schiffes in einem Hafen in ihrem Hoheitsgebiet gemäß der Richtlinie 2009/16/EG nachgeprüft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.