Erwägungsgrund 5 32003R0782
Im AFS-Übereinkommen wurden der 1. Januar 2003 als Zeitpunkt, ab dem zinnorganische Verbindungen auf Schiffe nicht mehr aufgetragen werden dürfen, und der 1. Januar 2008 als Zeitpunkt, ab dem Schiffe nicht mehr über zinnorganische Verbindungen verfügen dürfen, festgelegt.