Erwägungsgrund 12 32013R1257
Bei der Auslegung der Anforderungen dieser Verordnung sollten die Richtlinien berücksichtigt werden, die die IMO unterstützend zum Hongkonger Übereinkommen entwickelt hat (im Folgenden „IMO-Richtlinien“).
Bei der Auslegung der Anforderungen dieser Verordnung sollten die Richtlinien berücksichtigt werden, die die IMO unterstützend zum Hongkonger Übereinkommen entwickelt hat (im Folgenden „IMO-Richtlinien“).