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Zur Überwachung der Durchführung von Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Marktes benötigt die Kommission geeignete Daten über die Durchführung der Stützungsprogramme. Dazu sind die Einzelheiten der Informationen zur Mitteilung und Beurteilung der Stützungsprogramme festzulegen, damit deren Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit bewertet werden kann.
Zur Überwachung der Durchführung von Titel II und V der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und zur ordnungsgemäßen Marktverwaltung benötigt die Kommission geeignete…
Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht neue Stützungsprogramme vor, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden, um besondere…
Nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 können die Stützungsprogramme von den Mitgliedstaaten auf der geografischen Ebene ausgearbeitet werden,…
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als…
Um eine effiziente Marktüberwachung zu gewährleisten, ist eine enge Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. Dies betrifft…
Zur Gewährleistung einer gleichwertigen und einheitlichen Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollten die Mitgliedstaaten eine wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.