Erwägungsgrund 20 32021R0888
Solidarische Tätigkeiten sollten einen potenziellen europäischen Mehrwert aufweisen, den Gemeinschaften zugutekommen und die persönliche, bildungsbezogene, soziale, bürgerschaftliche und berufliche Entwicklung der Teilnehmer fördern. Solidarische Tätigkeiten sollten in Bezug auf verschiedene Bereichen entwickelt werden: allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit, Beschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter, Unternehmertum und insbesondere soziales Unternehmertum, bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe, interkulturelle Kompetenz und interkultureller Dialog, soziale Inklusion, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Katastrophenvorbeugung und -bereitschaft sowie Wiederaufbau, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsartikeln, Gesundheit und Wohlergehen, Kultur einschließlich Kulturerbe, Kreativität, körperliche Betätigung und Sport, soziale Dienste und Sozialfürsorge, Aufnahme und Integration von Drittstaatsangehörigen unter Berücksichtigung der Herausforderungen, mit denen Menschen mit Migrationshintergrund konfrontiert sind, territoriale Zusammenarbeit und territorialer Zusammenhalt sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die solidarischen Tätigkeiten sollten eine ausgeprägte Lern- und Ausbildungsdimension durch einschlägige Aktivitäten umfassen, die den Teilnehmern vor, während und nach der solidarischen Tätigkeit angeboten werden.