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Die präferenziellen Zuckereinfuhren aus den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans sowie aus den am wenigsten entwickelten Ländern in die Gemeinschaft werden ab dem 1. Oktober 2009 schrittweise zunehmen. Diese Einfuhren dürften im Jahr 2012 für mehr als 25 % des Zuckerverbrauchs der Gemeinschaft aufkommen. Daher sollte das Preisinformationssystem Preise und Mengen von aus diesen Ländern eingeführtem Roh- und Weißzucker umfassen, die derzeit in der Datenbank des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften verfügbar sind.
Nach Artikel 14 wird folgender Artikel 14a eingefügt: Zusätzliche Information Zusätzlich zu den gemäß Artikel 14 der vorliegenden Verordnung auf…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ist ein Informationssystem für Zuckerpreise vorgesehen. Gemäß Artikel 17 der genannten Verordnung wird den…
Die Gemeinschaftsbestände am Ende jedes Wirtschaftsjahres sind von Bedeutung für die Beurteilung der Lage auf dem Zuckermarkt im Hinblick auf etwaige…
Während des Übergangs zu einer Liberalisierung des AKP-EU-Handels können unbeschränkte Mengen und die Preis- und Mengengarantien des Zuckerprotokolls nicht…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 1. Juli 2006 eine Schätzung der Mengen Zucker, Isoglucose und Inulinsirup, die in Anwendung des…
Bei Zucker für industrielle Zwecke sollte das in Übereinstimmung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 eingerichtete Preisinformationssystem nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.