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Es ist geboten, den geltenden Rechtsrahmen durch Regelungen über die Schaffung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke zu ergänzen, das abgeschlossene und laufende Fälle erfasst. Die Schaffung dieser Datenbank geht zurück auf die Initiative im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Zollbereich, die zur Annahme des Rechtsakts des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Erstellung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke geführt hat.
Zweck des Aktennachweissystems für Zollzwecke ist es, den für die Zollfahndung zuständigen, gemäß Artikel 7 benannten Behörden eines Mitgliedstaats, die…
Die Mitgliedstaaten erkennen den Vorteil an, den die uneingeschränkte Nutzung des Aktennachweissystems für Zollzwecke für die Koordinierung und Intensivierung…
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können das Aktennachweissystem im Rahmen der gemäß den Artikeln 29 und 30 des Vertrags über die Europäische Union…
Da die Zollverwaltungen bei ihrer täglichen Arbeit sowohl gemeinschaftseigene als auch gemeinschaftsfremde Bestimmungen anzuwenden haben, muss sichergestellt…
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Europol ermöglichen, auf anderem Wege gewonnene Informationen mit den in den genannten Datenbanken…
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Eurojust ermöglichen, unmittelbare Informationen zu erhalten, die für eine genaue erste Übersicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.