Art. 16 Abs. 3 Buchst. b 32009R1010Prüfung des Antrags
optional die in Artikel 10 und Artikel 11 genannten Kriterien.
Art. 21 Abs. 5 Buchst. b 32009R1010Allgemeine Bestimmungen
begründeter Hinweis darauf, dass der anerkannte Wirtschaftsbeteiligte die einschlägigen Kriterien nicht mehr erfüllt.
Art. 19 Abs. 2 32009R1010Ablehnung eines Antrags
Wird der Antrag abgelehnt, so teilt die zuständige Behörde dem Antragsteller die Gründe für diese Entscheidung mit. Die Entscheidung über die Ablehnung wird dem…
Art. 22 Abs. 1 Buchst. a 32009R1010Aussetzung des Status des anerkannten Wirtschaftsbeteiligten
Es wurde festgestellt, dass die Kriterien der Artikel 9 bis 13 nicht mehr erfüllt sind;
Art. 18 Abs. 1 32009R1010Erteilung eines APEO-Zertifikats
Die erteilende Behörde erteilt das APEO-Zertifikat nach dem Muster in Anhang VIII.