Erwägungsgrund 20 32009R1024
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Bestandteile von Lactoral unzureichend charakterisiert wurden und zwischen dem Verzehr von Lactoral und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.