Erwägungsgrund 37 32009R1024
Nach einem Antrag von Potters Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Eye q® auf die Gehirnfunktionen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-329). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Eye q® liefert die Nährstoffe, die bei Kindern zur Aufrechterhaltung gesunder Gehirnfunktionen beitragen.“