Erwägungsgrund 29 32009R1024
Nach einem Antrag von Efamol Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstab b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Efalex® auf die Entwicklung und Funktion des Gehirns abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-318). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Efalex® kann zur Entwicklung des Gehirns und zur Aufrechterhaltung sowie Unterstützung seiner Funktion beitragen.“