Erwägungsgrund 27 32009R1024
Nach einem Antrag von Efamol Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Efalex® auf die Konzentrationsfähigkeit abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-317). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Efalex® kann dabei helfen, die Konzentration aufrechtzuerhalten.“