Art. 31 32009R1073
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011 mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 4. Juni 2010 gilt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011 mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 4. Juni 2010 gilt.