Verordnung (EU) Nr. 1257/2009 der Kommission vom 15. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen
Im Einklang mit den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik, die insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates festgelegt sind, finanziert die EU Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kontrolle und Durchsetzung von Fischereivorschriften bereits seit 1990.
Erwägungsgrund 1 32009R1257
Erwägungsgrund 1 32009R1257Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen