Erwägungsgrund 2 32009R1257
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2006 sieht neben anderen Maßnahmen auch Finanzhilfen der EU für Ausgaben im Bereich der Fischereiüberwachung im Zeitraum 2007—2013 vor. Die Verordnung (EG) Nr. 391/2007 der Kommission enthält die Vorschriften für die Durchführung dieser Maßnahmen.