Erwägungsgrund 7 32009R1257
Erstattungsanträge für einzelne Vorhaben können bei der Kommission auch vor Abschluss eines Vorhabens eingereicht werden. Daher sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Erstattung innerhalb einer bestimmten Frist nach Tätigung der Ausgabe zu beantragen, oder diese wird als nicht erstattungsfähig angesehen.