Erwägungsgrund 6 32009R1257
Besondere Vorschriften sollten für die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben gelten, die im Rahmen mehrerer aufeinander folgender Entscheidungen der Kommission kofinanziert werden.
Besondere Vorschriften sollten für die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben gelten, die im Rahmen mehrerer aufeinander folgender Entscheidungen der Kommission kofinanziert werden.