Verordnung (EU) Nr. 1257/2009 der Kommission vom 15. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen
Angesichts des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Mitgliedstaaten bei Ausgaben im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der Fischereivorschriften genau darüber informiert sein, welche Vorschriften mit Blick auf eine Finanzhilfe der EU zu beachten sind.
Erwägungsgrund 3 32009R1257
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