Erwägungsgrund 5 32009R0163
Diese Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Labore hat dazu geführt, dass auch zufällig vorhandene Knochenspuren, insbesondere in Knollen- und Wurzelfrüchten, festgestellt werden konnten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sind im Fall der Nichteinhaltung der Vorschriften geeignete Maßnahmen zu ergreifen, zu denen auch die Vernichtung der Sendung gehören kann.