Erwägungsgrund 2 32009R0431
Die jüngsten Erfahrungen mit der Funktionsweise des mittelfristigen finanziellen Beistands haben gezeigt, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission und der betreffenden Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 präzisiert werden sollten. Ferner sollten die Bedingungen für die Gewährung des finanziellen Beistands in einer zwischen der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten abzuschließenden Absichtserklärung im Einzelnen festgelegt werden.