Erwägungsgrund 6 32009R0431
Diese Verordnung sollte unmittelbar für alle neuen Darlehensvereinbarungen sowie für bestehende Darlehensvereinbarungen gelten, sofern diese geändert werden —
Diese Verordnung sollte unmittelbar für alle neuen Darlehensvereinbarungen sowie für bestehende Darlehensvereinbarungen gelten, sofern diese geändert werden —