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Die TAC für die ICES-Gebiete IIa und IV wird anhand der Rechenformel in Anhang IID Nummer 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 ermittelt. Nach dieser Rechenformel würde die TAC auf 435 000 Tonnen festgesetzt.
Die TAC ist anhand der Berechnungsformel in Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 festzusetzen. Nach dieser Berechnungsformel würde sich die TAC…
Gemäß Anhang IID Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 darf die TAC in den ICES-Gebieten IIa und IV 400 000 Tonnen nicht übersteigen.
Nach Maßgabe von Anhang IID Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 darf die TAC 400 000 Tonnen nicht übersteigen.
Ergibt die Berechnung gemäß Nummer 6 eine TAC von über 400 000 Tonnen, so wird sie auf 400 000 Tonnen festgesetzt.
Angesichts neuer wissenschaftlicher Gutachten kann die TAC für gemeine Seezunge in den Management-Gebieten IIIa, IIIb, c, d (EG-Gewässer) auf 900 Tonnen erhöht…
Folglich sollte der Anteil der Gemeinschaft an der Gesamtfangmenge (TAC) von Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.