Erwägungsgrund 3 32009R0709
Unter Berücksichtigung der während des ersten Halbjahres 2009 gesammelten wissenschaftlichen Daten sind nunmehr die endgültigen zulässigen Fangmengen für Stintdorsch in den genannten Gebieten festzusetzen.
Unter Berücksichtigung der während des ersten Halbjahres 2009 gesammelten wissenschaftlichen Daten sind nunmehr die endgültigen zulässigen Fangmengen für Stintdorsch in den genannten Gebieten festzusetzen.