Erwägungsgrund 5 32009R0709
Stintdorsch ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, aber derzeit nicht von den beiden Parteien gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten dem Ergebnis der Konsultationen mit Norwegen entsprechen, die gemäß der vereinbarten Niederschrift über die Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 10. Dezember 2008 abgehalten wurden.