Erwägungsgrund 8 32009R0709
Die Fangbeschränkungen für die Wittling- und Schellfischbestände im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIb, IIIc und IIId sollten in Anbetracht der begrenzten Stintdorschfischerei in diesen Gebieten und da keine neuen Prognosen zum Schellfisch- und Wittlingbeifang in anderen Industriefischereien in diesen Gebieten vorliegen, bis Ende 2009 unverändert bleiben.