Erwägungsgrund 10 32009R0753
Die Bestimmungen über die Beschränkungen der Fischerei auf Kabeljau, Schellfisch und Wittling im ICES-Gebiet VI müssen korrigiert werden, um sicherzustellen, dass der geografische Geltungsbereich der Ausnahmen für die Fischerei auf Kaisergranat und für den Fischfang mit Schleppnetzen, Grundschleppnetzen oder ähnlichen Fanggeräten der gleiche ist.