Erwägungsgrund 7 32009R0753
Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 25. November 2008 in Kopenhagen in Bezug auf den Anteil der Gemeinschaft am Rotbarschfang in den grönländischen Gewässern der ICES-Gebiete V und XIV sollten in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Da die mit Grönland getroffene Vereinbarung mit der NEAFC-Einigung über die Bewirtschaftung der Rotbarschbestände in der Irminger See und den angrenzenden Gewässern verknüpft ist, sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2009 gelten.