Erwägungsgrund 5 32010R1103
Es ist angemessen, solche Ausnahmen für Batterien und Akkumulatoren zu gewähren, die in das Gerät eingebaut verkauft werden und aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen, aus Gründen der Vollständigkeit von Daten oder im Hinblick auf eine ununterbrochene Stromversorgung vom Endnutzer nicht entnommen werden sollen. Diese Batterien und Akkumulatoren sind für den Endnutzer nicht zugänglich, weshalb die Endnutzer in Bezug auf sie keine Kaufentscheidung zu treffen brauchen.