Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 der Kommission vom 29. November 2010 zur Festlegung — gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Angaben sollten sich auf bestehende internationale und europäische Normen stützen, damit eine solide wissenschaftliche und technische Grundlage für die Genauigkeit der dem Endnutzer an die Hand gegebenen Informationen gewährleistet ist.
Erwägungsgrund 6 32010R1103
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