Erwägungsgrund 7 32010R1103
Die bestehenden Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und –akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren müssen harmonisiert werden. Außerdem sollte eine etwaige Harmonisierung der Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf primären (nicht wiederaufladbaren) Gerätebatterien geprüft werden.