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Teil A. Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren 1. Die Nennkapazität von sekundären Nickel-Cadmium-Gerätebatterien und -akkumulatoren wird nach den Normen IEC/EN 61951-1 und IEC/EN 60622 gemessen. 2. Die Nennkapazität von sekundären Nickel-Metallhydrid-Gerätebatterien und -akkumulatoren wird nach der Norm IEC/EN 61951-2 gemessen. 3. Die Nennkapazität von sekundären Lithium-Gerätebatterien und –akkumulatoren wird nach der Norm IEC/EN 61960 gemessen. 4. Die Nennkapazität von sekundären Blei-Säure-Gerätebatterien und -akkumulatoren wird nach der Norm IEC/EN 61056-1 gemessen. Teil B. Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren 1. Die Nennkapazität und die Kaltstartleistung von Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren (Blei-Säure-Starterbatterien) werden nach der Norm IEC 60095-1/EN 50342-1 gemessen.
Teil A. Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren Das Kennzeichen zur Angabe der Kapazität von sekundären (wiederaufladbaren)…
Die Kapazität von sekundären (wiederaufladbaren) Batterien und Akkumulatoren wird nach Maßgabe der in ihnen enthaltenen, in Anhang II Teil A spezifizierten…
Teil A. Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren Die Kennzeichen zur Angabe der Kapazität von sekundären (wiederaufladbaren)…
Die bestehenden Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und –akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und…
Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und –akkumulatoren werden mit einem Kennzeichen versehen, das die Angaben gemäß Anhang III Teil A enthält. Die…
1. Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die in das Gerät eingebaut sind oder vor der Abgabe an die Endnutzer eingebaut werden sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.