Erwägungsgrund 3 32010R0116
Vor dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bat die Kommission um Stellungnahme der Behörde zu nährwertbezogenen Angaben und ihren Verwendungsbedingungen bezüglich Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigten Fettsäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren und ungesättigten Fettsäuren.