Erwägungsgrund 4 32010R0116
In ihrer Stellungnahme vom 6. Juli 2005 kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren und ungesättigte Fettsäuren bei der Ernährung eine wichtige Rolle spielen. Einige ungesättigte Fettsäuren wie die Omega-3-Fettsäuren werden zuweilen in Mengen eingenommen, die unter den empfohlenen Mengen liegen. Daher sind nährwertbezogene Angaben, die Lebensmittel identifizieren, die Quelle dieser Nährstoffe oder reich an diesen Nährstoffen sind, für Verbraucher eine mögliche Hilfe, gesündere Entscheidungen zu treffen. Diese nährwertbezogenen Angaben wurden jedoch nicht in die Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgenommen, wie sie vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde, da ihre Verwendungsbedingungen noch nicht genau festgelegt werden konnten.