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Die Empfehlung 2005/504/EG der Kommission vom 27. Mai 2005 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sieht empfohlene Vorgehensweisen für die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und die Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen vor. Da es jedoch keinen verbindlichen gemeinsamen Rahmen für die Echtheitsprüfung gibt, gehen die Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise vor, so dass kein einheitlicher Schutz des Euro im Euro-Währungsgebiet sichergestellt ist.
Nach der Echtheitsprüfung werden alle vermutlich falschen Münzen und nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen der zuständigen nationalen Behörde übermittelt.
Vorliegen schriftlicher Vorschriften für die Übermittlung von gefälschten Euro-Münzen, nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und sonstigen münzähnlichen…
Die Mitgliedstaaten können eingereichte nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen wie folgt prüfen:
Zur Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet ist es deshalb erforderlich, verbindliche…
Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.