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Zur Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet ist es deshalb erforderlich, verbindliche Vorschriften für die Anwendung einheitlicher Verfahren zur Echtheitsprüfung von im Umlauf befindlichen Euro-Münzen und für die Anwendung von Mechanismen für die Kontrolle dieser Verfahren durch die nationalen Behörden zu erlassen.
Nach der Echtheitsprüfung werden alle vermutlich falschen Münzen und nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen der zuständigen nationalen Behörde übermittelt.
Es sollte jedem Mitgliedstaat obliegen, Sanktionen einzuführen, die bei Verstößen verhängt werden, um die Gleichwertigkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen…
Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die…
Die Empfehlung 2005/504/EG der Kommission vom 27. Mai 2005 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten…
Zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten und um eine ordnungsgemäße Erkennung von Fälschungen zu ermöglichen, müssen die in Umlauf befindlichen…
Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.