Erwägungsgrund 1 32010R1231
Das Europäische Parlament, der Rat und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss haben sich dafür ausgesprochen, Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, durch die Zuerkennung einheitlicher Rechte, die so weit wie möglich den Rechten der Unionsbürger entsprechen, besser zu integrieren.