Erwägungsgrund 3 32010R1231
Mit der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fielen.