Erwägungsgrund 5 32010R0211
Nikotinpflaster haben prophylaktische und therapeutische Eigenschaften, da das Nikotin aufgrund der unmittelbaren Anwendung auf der Haut allmählich und kontinuierlich über den ganzen Tag verteilt freigesetzt wird. Aufgrund ihrer prophylaktischen und therapeutischen Eigenschaften werden Nikotinpflaster in Kapitel 30 eingereiht und in der zusätzlichen Anmerkung als Ausnahmen aufgeführt.