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Um die Kontrollierbarkeit sicherzustellen, müssen genaue Anforderungen und Formate für die besonderen Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge, die mit reguliertem Fanggerät in den unter die Aufwandsregelung fallenden geografischen Gebieten fischen, und für die Liste der Fischereifahrzeuge, für die besondere Fangerlaubnisse erteilt wurden, festgelegt werden.
Bei Fischereifahrzeugen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet mit reguliertem Fanggerät fischen und zu einer Gruppe von Fischereifahrzeugen gehören, die…
Um sicherzustellen, dass Fischereitätigkeiten nur gemäß den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durchgeführt werden, sollte für diese Tätigkeiten eine…
Die spezielle Fangerlaubnis gemäß Artikel 3 Absatz 1 sieht ausdrücklich vor, dass die Fischereitätigkeiten im Rahmen dieser Fangerlaubnis stets im Einklang mit…
Um eine effiziente Verwaltung der Fangmöglichkeiten zu gewährleisten, sind die spezifischen Bedingungen für die Ausübung des Fischfangs festzulegen.
Die zuständigen Behörden erteilen eine spezielle Fangerlaubnis, sofern die Prüfung der potenziellen Auswirkungen der geplanten Fischereitätigkeiten des…
Zur Ausführung der Fischereitätigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 benötigen Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft eine spezielle Fangerlaubnis.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.