Verordnung (EU) Nr. 278/2010 der Kommission vom 31. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1276/2008 über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle und der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Es kann sein, dass die vorgeschriebenen Vermerke in den verschiedenen Sprachfassungen und Handschriften für die beteiligten Behörden schwer verständlich bzw. schwer lesbar sind. Zur Vereinfachung der Verfahren sollten daher die handschriftlichen Vermerke in den T5-Kontrollexemplaren durch einheitliche Codes ersetzt werden.
Erwägungsgrund 4 32010R0278
Erwägungsgrund 4 32010R0278Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen