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Die Warenkontrollen und Substitutionskontrollen sollten nach den Grundsätzen des Risikomanagements durchgeführt werden, wobei unter anderem der Professionalität des Ausführers Rechnung zu tragen ist. Die nach den Verordnungen (EG) Nr. 1276/2008 und (EG) Nr. 612/2009 vorgeschriebenen Angaben in den T5-Kontrollexemplaren dienen unter anderem dazu, der Ausgangszollstelle oder der Zollstelle, der das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, die getroffenen Kontrollmaßnahmen mitzuteilen. Es hat sich gezeigt, dass bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten T5-Kontrollexemplaren die risikobasierte Auswahl der Kontrollmaßnahmen durch die Zollstellen erschwert wurde. Da ein ordnungsgemäß ausgefülltes T5-Kontrollexemplar ein Indikator für die Professionalität des Ausführers und dafür ist, ob er die geltenden Vorschriften einhält, erscheint es angemessen, den zuständigen Behörden mangelhafte T5-Kontrollexemplare zu melden, damit das Risikoprofil des Ausführers in dem Mitgliedstaat, in dem das betreffende T5-Kontrollexemplar ausgestellt wurde, angepasst werden kann.
Wurde die Auswahl für die Kontrollen der Unversehrtheit der Verschlüsse gemäß Artikel 7 oder für die Substitutionskontrolle gemäß Artikel 8 bzw. für die…
„ANHANG IIa Kontrollcodes für die Kontrollen, die von der Ausfuhrzollstelle, der Ausgangszollstelle oder der Zollstelle, der das T5-Kontrollexemplar zugesandt…
Soweit eine Ausfuhranmeldung von einer Ausfuhrzollstelle, bei der es sich nicht um die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle handelt, der das…
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1276/2008 der Kommission müssen die Zollstellen die in den Anhängen III bis VII der genannten Verordnung aufgeführten…
Um sicherzustellen, dass die Ausgangszollstellen oder die Zollstellen, denen das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, einheitlich vorgehen, und damit als…
Die Ausgangszollstelle oder die Zollstelle, der das T5-Kontrollexemplar zugesandt wird, entscheidet auf der Grundlage der Risikoanalyse gemäß Artikel 11, ob die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.