Erwägungsgrund 18 32008R1276
Risikomanagement wird im Rahmen des Zollkodex ab 1. Juli 2009 verbindlich sein, wird von einigen Mitgliedstaaten jedoch möglicherweise schon früher angewandt. Soweit bereits ein angemessenes Risikomanagement existiert, ist es gerechtfertigt, flexible Kontrollstandards zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, flexible Kontrollstandards anzuwenden, sobald ein angemessenes Risikomanagementsystem operativ ist, und die Kommission entsprechend unterrichten.