Erwägungsgrund 10 32010R0297
Die in der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten allgemeinen Maßnahmen sollten durch die Einführung von Vorschriften geändert werden, die den Einsatz von Metalldetektoren bei der Kontrolle von aufgegebenem Gepäck, Fracht und Post in geeigneten Fällen zulassen und die Einführung von Übergangsregelungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen in Sicherheitsbereichen oder an Bord von Luftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum gestatten, um die Sicherheitsstandards nicht zu beeinträchtigen.